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die Rechte der Kinder

Die Rechte der Kinder

Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG)

Die Bezeichnung KJHG steht für das Achte Buch Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfe - (SGB VIII), in dem fast alle wesentlichen Regelungen zum Jugendhilferecht zusammengefaßt sind. Wesentliche Regelungsbereiche sind die Jugendarbeit, Kinder- und Jugendschutz, Beratung in Trennungs- und Scheidungsangelegenheiten, Kindertageseinrichtungen und Hilfen zur Erziehung. Stark sozialpädagogisch orientierte Hilfsangebote stehen neben ordnungsrechtlichen Aufgaben.

zum KJHG

Die gegenwärtige Praxis zeigt, daß es hilfesuchenden Minderjährigen und ihren Familien oftmals schwer fällt, die ihnen zustehenden Rechte einzufordern und gegenüber den Jugendämtern und Trägern der freien Jugendhilfe durchzusetzen. Gerade im Bereich der Hilfen zur Erziehung sind immer wieder Rechtsverletzungen zu beobachten, sei es, weil notwendige Hilfen nicht problemadäquat und im notwendigen Umfang geleistet werden oder sei es, weil vorgeschriebene Beteiligungsrechte, sowohl beim Verfahren der Hilfegewährung als auch später, wenn Kinder und Jugendliche in Einrichtungen der Erziehungshilfe untergebracht sind, mißachtet werden.

Der Verein "Kinder haben Rechte e.V.? hat sich gegründet, um

  • Kinder, Jugendliche und deren Personensorgeberechtigte bei der Wahrung ihrer Rechte nach dem KJHG zu unterstützen;
  • Fachkräfte der Jugendhilfe - in Jugendämtern und bei freien Trägern - für die Rechte von Kindern, Jugendlichen und den Personensorgeberechtigten zu sensibilisieren;
  • sich gemeinsam mit RechtsanwältInnen für die Durchsetzung der gesetzlichen Ansprüche von Kindern und Jugendlichen einzusetzen und diese Ansprüche ggf. auf dem Rechtsweg einzuklagen;
  • Begegnungsmöglichkeiten zu schaffen für Kinder und Jugendliche in Heimen, Wohngruppen und anderen Betreuungsformen, damit sie lernen, ihre Interessen selbstbewußt zu vertreten.

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